Plattformnutzungsbedingungen der Binnoex GmbH
§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen, Kenntnisse der Nutzer
(1) Die Binnoex GmbH, Poststraße 6a, 95615 Marktredwitz, +49 (0) 9231 / 6639963, E-Mail: info@binnoex.com, eingetragen im Handelsregister B Hof HRB 6382, vertreten durch den Matthias Küffner, (im Folgenden „Diensteanbieter“), stellt auf www.binnostake.com eine Staking-Plattform (im Folgenden „Plattform“) zur Verfügung.
(2) Die Plattform ermöglicht es Inhabern von Kryptowährungen (im Folgenden „Nutzer“) über einen vom Diensteanbieter bereitgestellten Smart Contract am sogenannten Staking teilzunehmen. Dabei werden die Kryptowerte des Nutzers auf einer Staking-Blockchain gesperrt und nehmen über den von der Plattform bereitgestellten Smart Contract am Konsensmechanismus der Blockchain teil. Als Gegenleistung erhält der Nutzer eine Belohnung, sog. Staking-Reward. Der Diensteanbieter stellt die hierfür erforderliche technische Staking-Infrastruktur bereit. Nähere Informationen zu den Diensten finden sich in der Dienstebeschreibung, § 3.
(3) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch den Diensteanbieter und die Nutzung dieser Dienste durch die Nutzer. Sie gelten ausschließlich.
§ 2 Änderungen der Nutzungsbedingungen
(1) Der Diensteanbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit
a) dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt, und
b) durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die vom Diensteanbieter geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.
(2) Über derartige Änderungen wird der Diensteanbieter den Nutzer mindestens zwei (2) Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Nutzer kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Diensteanbieter in seinem Angebot besonders hinweisen.
(3) Lehnt der Nutzer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Geschäftsverbindung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird der Diensteanbieter den Nutzer in seinem Angebot gesondert hinweisen.
§ 3 Dienste auf der Plattform und Gegenleistung des Diensteanbieters
(1) Die Parteien sind sich einig, dass der Diensteanbieter lediglich die Infrastruktur zur Verfügung stellt, um es dem Nutzer zu ermöglichen, mit seinen Kryptowerten am Konsensmechanismus der von der Plattform unterstützten Blockchains teilzunehmen. Hierfür betreibt der Diensteanbieter sog. Nodes.
(2) Die Staking-Infrastruktur ist für die jeweils auf der Plattform gelisteten Kryptowerte (https://binnostake.com/) geeignet.
(3) Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Infrastruktur erhält der Diensteanbieter eine Provision. Sofern das jeweilige Blockchain-Netzwerk keine feste Provision vorsieht, variiert die Höhe der Provision. Sie kann auf der Plattform eingesehen werden (https://binnostake.com/fee-overview/).
(4) Der Nutzer agiert selbst als Validator und nimmt so an dem Konsensmechanismus des jeweiligen Blockchain-Netzwerks teil. Hierfür erhält er eine Belohnung (den Reward), die er entweder direkt von dem jeweiligen Blockchain-Netzwerk abzüglich der Provision des Diensteanbieters erhält oder sich selbst von dem Netzwerk beschaffen muss. Dies hängt von den Regeln des jeweiligen Blockchain-Netzwerks ab, auf welche der Diensteanbieter keinen Einfluss hat.
(5) In Anspruch auf die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Diensteanbieter. Der Diensteanbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.
§ 4 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer erkennt an, dass er über hinreichende Kenntnisse rund um das Thema Staking verfügt. Er erkennt weiter an, dass sich die Regeln des Staking aus der jeweiligen PoS-Blockchain ergeben und sich daher dem Einflussbereich des Diensteanbieters entziehen. Die Regeln können sich jederzeit ändern, auch zum Nachteil des Nutzers. Der Dienstanbieter ist nicht verpflichtet, die Nutzer über die Regeln des Staking und ihre Änderungen zu informieren. Vielmehr werden sich der Nutzer selbst über die aktuellen Regeln informieren.
(2) Der Nutzer sichert zu, dass
a) er rechtmäßiger Inhaber aller Kryptowerte ist, die er im Rahmen der Staking-Infrastruktur des Dienstanbieters nutzt,
b) die von ihm eingesetzten Kryptowerte nicht aus einer Straftat stammen, oder deren Inhaberschaft eine Straftat oder einen sonstigen Gesetzesverstoß begründet,
c) er berechtigt ist, diese Nutzungsbedingungen mit dem Dienstanbieter abzuschließen und
d) die Inanspruchnahme der Dienste auf der Plattform in der Gerichtsbarkeit, in welcher er seinen Sitz hat, nicht verboten ist.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, dem Diensteanbieter alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Diensteanbieter benötigt, um seinen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
(4) Der Nutzer hat die Steuern zu zahlen, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Dienste anfallen. Für die Berechnung und Abführung etwaiger Steuern ist der Diensteanbieter nicht verantwortlich.
§ 5 Abschluss Laufzeit und Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag zwischen den Parteien kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem der Nutzer seine Coins über die Plattform an die jeweilige Validator-Adresse sendet und dadurch die bereitgestellte Infrastruktur des Diensteanbieters in Anspruch nimmt.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(3) Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Als Kündigung des Vertrages gilt es insbesondere, wenn der Nutzer seine Kryptowerte an die Staking-Adresse eines anderen Anbieters delegiert.
§ 6 Gewährleistungsausschluss
(1) Der Diensteanbieter bemüht sich, dem Nutzer eine leistungsfähige Serverstruktur zur Verfügung zu stellen, um eine hohe Verfügbarkeit zu erreichen. Für die auf der Plattform zugänglichen Dienste gewährleistet der Diensteanbieter keine prozentual festgelegte monatliche Betriebszeit (Server Uptime).
(2) Der Diensteanbieter haftet daher nicht auf Schadensersatz, wenn etwaig auftretende Ausfallzeiten dazu führen, dass der Nutzer nach den Regeln des jeweiligen Blockchain-Netzwerks weniger Rewards erhält oder sein Stake reduziert wird (Slashing).
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Für Schäden, die durch den Diensteanbieter oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet der Diensteanbieter unbeschränkt.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Diensteanbieter – soweit in Abs. 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Diensteanbieters – vorbehaltlich der Regelung in Abs. 4 – ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Diensteanbieter gegenüber dem Nutzer nicht für einen etwaigen entgangenen Gewinn oder etwaigen Erfolg bei dessen Stakingaktivitäten auf der Plattform.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen des Diensteanbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Form von Erklärungen
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung auf der Plattform abgegeben werden, haben auf elektronischem Weg zu erfolgen (z.B. über das Kontaktformular auf der Plattform), sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften eine andere Form der Kommunikation erfordern.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall gilt an Stelle der unwirksamen Regelung das Gesetz.
§ 10 Anwendbares Recht
Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG). Ist der Nutzer ein Verbraucher und hat er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als in Deutschland, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
§ 11 Gerichtsstand
Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann handelt, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Diensteanbieters, Marktredwitz.